Bedingungen für die Rückholung
Die Entscheidung, ob eine Rückführung aus dem Ausland notwendig ist, ist von der Diagnose des vom Weißen Kreuz beauftragten Arztes abhängig.Kein Anspruch auf eine Rückholung besteht:
- wenn die Rückholung nicht über das Weiße Kreuz erfolgt, sondern auf eigenes Betreiben,
- wenn das Mitglied sich in einem Kriegsgebiet oder einem Land mit politischen Unruhen aufhält,
- wenn die ununterbrochene Reise außerhalb der Provinzen Bozen bzw. Belluno drei Monate übersteigt,
- wenn es sich dabei um Vorsatz oder Sucht, oder um nicht gerechtfertigte Rettungseinsätze handelt,
- bei grober Fahrlässigkeit (gilt nicht bei Suche und Bergung),
- im Fall von Expeditionen, Aufenthalten über 6.000 Höhenmetern, Wettbewerben, Berufs- und Extremsportarten (Hänge- und Paragleiten ausgenommen) oder Tauchgängen ab 40 Metern Tiefe.