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Bedingungen für die Rückholung
Die Entscheidung, ob eine Rückführung aus dem Ausland notwendig ist, ist von der Diagnose des vom Weißen Kreuz beauftragten Arztes abhängig.

Kein Anspruch auf eine Rückholung besteht:
  • wenn die Rückholung nicht über das Weiße Kreuz erfolgt, sondern auf eigenes Betreiben,
  • wenn das Mitglied sich in einem Kriegsgebiet oder einem Land mit politischen Unruhen aufhält,
  • wenn die ununterbrochene Reise außerhalb der Provinzen Bozen bzw. Belluno drei Monate übersteigt,
  • wenn es sich dabei um Vorsatz oder Sucht, oder um nicht gerechtfertigte Rettungseinsätze handelt,
  • bei grober Fahrlässigkeit (gilt nicht bei Suche und Bergung),
  • im Fall von Expeditionen, Aufenthalten über 6.000 Höhenmetern, Wettbewerben, Berufs- und Extremsportarten (Hänge- und Paragleiten ausgenommen) oder Tauchgängen ab 40 Metern Tiefe.