Im Jahr 2019 hat das Weiße Kreuz gemeinsam mit dem Raiffeisenverband ein eigenes Organisationmodell gemäß G.v.D. Nr. 231 vom 8. Juni 2001 eingeführt. Damit möchte man vermeiden, dass der Verein strafrechtlich haftbar gemacht werden kann. Dazu hat man ein entsprechendes Modell erarbeitet und entsprechende Abläufe, Maßnahmen und Verhaltensregeln niedergeschrieben, deren Umsetzung von einem Überwachungsorgan kontrolliert werden.
Im Video, welches unten angeführt ist, wird genauer erklärt, warum das Organisationsmodell eingeführt wurde, welche Aufgaben das Überwachungsorgan hat und was die Einführung für die Freiwilligen und Angestellten, aber auch für andere Interessensgruppen des Weißen Kreuzes bedeutet. Weitere Informationen können dem Download am Ende der Seite entnommen werden.