Laut Dekret es Landeshauptmanns vom 2. August 2023 Nr. 22 gibt es Änderungen bzgl. jeglicher Art von Unterhaltungsveranstaltung oder öffentlicher Vorführung. Laut 1. Artikel 104 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21. Januar 2021, Nr. 1 ist der Veranstalter jeglicher Art von Unterhaltungsveranstaltung oder öffentlicher Vorführung verpflichtet, die gesundheitliche Betreuung für die aktiven Teilnehmer, einschließlich der Athleten bei Sportveranstaltungen, zu gewährleisten. Er muss außerdem eine angemessene medizinische Soforthilfe für das anwesende Publikum gewährleisten.
Alle Veranstaltungen, die diesem Dekret unterliegen, müssen ihre Anfrage ausnahmnslos über den Südtiroler Sanitätsbetrieb abwickeln. Dazu steht ein eigenes Portal (GAMES) bereit.