Der Landesrettungsverein Weißes Kreuzes ist seit 2012 Mitglied von ANPAS und wird als solches an der Veranstaltung vom 3. April teilnehmen, vor allem wegen der folgenden Punkte, die in die Kompetenz des Staates fallen:
- einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich:
- der mautfreien Benützung der Autobahnen (die Autobahngesellschaft Autostrade per l’Italia S.p.A hat auch das mit dem Weißen Kreuz bestehende Abkommen für die Zurverfügungstellung von kostenlosen TELPASS-Geräten gekündigt),
- der Erhöhung des Maximalgewichts für die Rettungswagen auf 4.000 kg,
- der Definition von Spezialfahrzeugen,
- der Schaffung der Figur des Rettungssanitäters,
- der festen Verankerung des Rechtes auf den Nationalen Zivildienst,
- der festen Verankerung der Zuweisungen der 5 Promille, um die Ressourcen verlässlich planen zu können,
- die Definition eines neuen Modells des Wohlfahrtsstaates als Instrument für die Entwicklung des gesamten Staates,
- des Erlasses von Normen für den Zugang zum Fond für die Effizienz der Rettungswagen (Art. 39-ter des Ges. 29.11.2007, Nr. 222)
Auch in Südtirol werden ungefähr 60% der Rettungs- und Krankentransportdienste von den Freiwilligen geleistet, die - abgesehen von den Kosteneinsparungen für den Staat und die lokalen Körperschaften – dazu beitragen, das gesamte System flexibel zu gestalten/halten. Sie sind zudem in der Lage, die eigenen Dienste den Bedürfnissen des Landes und der Bürger anzupassen.
Zu viele Einschränkungen seitens nationaler Körperschaften, die an eine unzeitgemäße Gesetzgebung gebunden sind, erschweren die Tätigkeiten der Freiwilligenorganisation immer stärker.