Nachdem in diesem Zusammenhang unterschiedliche Informationen und Schlussfolgerungen in der Öffentlichkeit zirkulieren, möchten wir euch hiermit den Sachverhalt kurz erklären. Als Weißes Kreuz sind wir indirekt betroffen, da der Verband der Krankenpfleger in seiner Eingabe bei der Staatsanwaltschaft, ausgehend von bestimmten Einzelfällen, in denen es angeblich zu Befugnisüberschreitungen von Seiten bestimm...ter Rettungssanitäter gekommen sei, das gesamte System des Rettungswesens angreift und die Staatsanwaltschaft ersucht, gegen die eventuell strafrechtlich verantwortlichen “Entscheidungsträger” vorzugehen. Das Landesgericht Bozen hat nun angeordnet, dass dieses Ermittlungsverfahren archiviert werden muss und dazu auch eine Begründung hinterlegt. In dieser lehnt sich das Landesgericht an das Urteil des Staatsrates vom Februar 2014 an und legt fest, dass die Verabreichung von Medikamenten und die Anwendung von Injektionen klar der Berufsgruppe der Krankenpfleger vorbehalten sind, während die Assistenzmaßnahmen, wie das Vorbereiten von Medikamenten auf Anweisung des Arztes, keine unerlaubte Berufsausübung darstellen. Diese Kompetenzverteilung wurde vom Weißen Kreuz seit jeher vertreten. Im eigentlichen Sinne wird das Urteil des Staatsrates zur Kompetenz der Rettungssanitäter nochmals bekräftigt, was wir natürlich begrüßen. In der Berichterstattung Verwirrung gestiftet hat wahrscheinlich jener Passus, wonach eventuelle Handlungen wie Medikamentenverabreichungen an Patienten durch Rettungssanitäter vor dem Zeitpunkt des Staatsratsurteil 2014 nicht strafrechtlich verfolgt werden können, da die gesetzliche Regelung unklar war und den Rettungssanitätern somit bis dahin kein Vorsatz unterstellt werden kann. Wir vom Weißen Kreuz haben aber auch bereits vor 2014 stets darauf hingewiesen, dass den Rettungssanitätern die Verabreichung von Medikamenten untersagt ist.
Zusammenfassend: Mit dieser Archivierung durch das Landesgericht werden die Kompetenzen der Rettungssanitäter ein weiteres Mal so bestätigt und dargestellt, wie wir sie in unseren Vorgaben und Ausbildungsprogrammen seit vielen Jahren vermitteln. An dieser Stelle unterstreichen wir nochmals, dass sich unsere Mitarbeiter klar an die vereinsinternen Vorgaben zu halten haben.
Der Präsident
Dr. Georg Rammlmair